Frau Meier ärgert sich, nicht nur die Arbeit durch Ihre pflegebedürftige Mutter „bleibt allein an ihr hängen“, auch die Kosten für Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel muss sie aus eigener Tasche bezahlen.
Was sie nicht weiß:
Pflegebedürftige Menschen mit ausgewiesenem Pflegegrad haben aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln aktuell bis zu einer Höhe von € 40,- / Monat. Falls der Bezug die Höhe von 40€ übersteigt, können sie die Differenz selber dazu bezahlen.
Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des entsprechenden Antrags und übernehmen die Abrechnung gegenüber Ihrer Krankenkasse.
Sprechen Sie uns an!