Wir importieren für Sie gemäß §73 Abs. 3 AMG. schnell die von Ihnen gewünschten Präparate auch aus dem Ausland.
Sind Arzneimittel in Deutschland außer Vertrieb oder noch gar nicht auf dem Markt, ist ein Einzelimport möglich. Für bestimmte Patienten ist die Einfuhr die einzige Möglichkeit, überhaupt an ihr Arzneimittel zu kommen. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Medikament einführen zu dürfen?
Grundsätzlich dürfen in Deutschland Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden, die eine Zulassung für den nationalen Markt haben. Ein Einzelimport durch eine Apotheke ist nach Paragraph 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) zulässig, eine Bestellung für eine Einzelperson in einer geringen Menge vorliegt. Das Präparat muss rechtmäßig im Exportland in den Verkehr gebracht worden sein.